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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 SO 127/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,125178
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 SO 127/11 B ER (https://dejure.org/2011,125178)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.05.2011 - L 8 SO 127/11 B ER (https://dejure.org/2011,125178)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - L 8 SO 127/11 B ER (https://dejure.org/2011,125178)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2010 - L 8 SO 229/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 SO 127/11
    Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde der Antragsgegnerin verwarf der Senat mit Beschluss vom 5. Oktober 2011, L 8 SO 229/10 B ER, als unzulässig, da für die Aufforderung und Begleitung zu Arztterminen eine Stundenvergütung von maximal 15, 00 EUR angemessen sei.

    Für die Begleitung zu Ärzten bedürfe es, wie der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2010 - L 8 SO 229/10 B ER - ausgeführt habe, vorliegend nicht einer Vergütung von 40, 48 EUR pro Stunde.

    Der Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2010, L 8 SO 229/10 B ER, steht dem nicht entgegen, da er sich allein auf den Vergütungsumfang für Anregung und Begleitung zu Arztterminen bezog.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 SO 127/11
    Nach Mitteilung der Antragsgegnerin im Parallelverfahren L 8 SO 139/11 B ER verhandelt sie mit der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück derzeit über den Abschluss neuer Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Es ist deshalb nicht ersichtlich, was dem rückwirkenden Abschluss einer Leistungsvereinbarung entgegenstehen sollte, so dass die in der Vergangenheit vereinbarten Vergütungen gemäß § 77 Abs. 2 Satz 4 SGB XII bis zum Inkrafttreten neuer Vergütungen weiter fortgelten (vgl Urteil des Senats vom 24. Mai 2007 L 8 SO 169/06 , veröffentlicht in juris).

    Die Vorschrift des § 75 Abs. 4 SGB XII findet keine Anwendung solange wie hier die Einrichtung und der Träger der Sozialhilfe über den Abschluss neuer Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII verhandeln (vgl Urteil des Senats vom 24. Mai 2007, a.a.O.).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 SO 127/11
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda, vgl auch die Senatsentscheidung vom 2. April 2008, L 8 SO 11/08 ER und vom 13. Mai 2008, L 8 SO 36/08 ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 SO 127/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 669/05, NVwZ 2005, 927) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 139/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2011 - L 8 SO 127/11
    Nach Mitteilung der Antragsgegnerin im Parallelverfahren L 8 SO 139/11 B ER verhandelt sie mit der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück derzeit über den Abschluss neuer Vereinbarungen nach § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII. Es ist deshalb nicht ersichtlich, was dem rückwirkenden Abschluss einer Leistungsvereinbarung entgegenstehen sollte, so dass die in der Vergangenheit vereinbarten Vergütungen gemäß § 77 Abs. 2 Satz 4 SGB XII bis zum Inkrafttreten neuer Vergütungen weiter fortgelten (vgl Urteil des Senats vom 24. Mai 2007 L 8 SO 169/06 , veröffentlicht in juris).
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